Wein

Die Böden der verschiedenen Weinregionen sind neben den unterschiedlichen Rebsorten ein großer wichtiger Ausgangspunkt für die Weine. Da die Böden unterschiedlich Nähr -und Mineralstoffe in unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten. Diese werden von der Rebe aus dem Boden aufgenommen und den Trauben zugeführt und sind so für den regional typischen Charakter der Weine ausschlaggebend.

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Qualitätsbezeichnungen der Weine


Deutschland 

Landwein

Die Landschaft, aus der die Trauben stammen, muss auf dem Etikett angegeben werden, z.B. Pfälzer Landwein, Badischer Landwein etc.

Q.b.A

Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete. Er darf nur aus den bestimmten Anbaugebieten für Qualitätswein kommen und muss eine amtliche Prüfungsnummer erhalten.


Italien 

Vino da Tavola (VdT)

Einfache Weine, Tafelweine

Indicazione Geografica Tipica (IGT)

typischer Gebietswein. Der Wein muss die zugelassenen Rebsorten und er muss bestimmten qualitativen Kriterien entsprechen. Des weiteren darf er nur aus dem festgeleten Anbaugebiet stammen.

Denominazione di Origine Controllata (DOC)

kontrollierte Herkunftsbezeichnung, entspricht dem deutschen QbA. Für jeden DOC-Wein sind amtlich festgelegt: das Anbaugebiet, die Rebsorten, der maximale Hektarertrag, die Mostausbeute, Produktionsmethoden, der Mindestalkoholgehalt, die typischen Weinmerkmale wie Farbe, Duft und Geschmack.

Denominazione di Origine Controllata e Garantita (DOCG)

kontrollierte und garantierte Herkunftsbezeichnung. DOCG ist ein Prädikat für Weine höchster Qualität. Die Anforderungen an Anbau und Herstellung sind gegenüber den DOC-Weinen verschärft und werden durch eine staatliche Kommission regelmäßig überprüft und garantiert.

Classico

diesen Zusatz dürfen nur die Weine tragen, die tatsächlich aus dem Gebiet mit den besten Anbauvoraussetzungen kommen.

Superiore

in einigen DOC-Bestimmungen vorgesehen für Weine aus ausgesuchtem Lesegut (mit höherem Alkoholgehalt als für DOC-Weine erforderlich) und mit einer vorgeschriebenen Mindestreifezeit.

Riserva

in einigen DOC- und DOCG-Bestimmungen Zusatz für Weine, die deutlich länger ausgebaut wurden als für Jahrgangsweine erforderlich (meist 1 Jahr länger).


Spanien 

Denominacion de Origen (DO)

die in der spanischen DO enthaltenen Regelungen entsprechen denen der italienischen DOC.

Denominacion de Origen Calificada (DOC)

höchste Qualitätsstufe, vergeben an Weine aus herausragenden Anbaugebieten, deren Produktion besonders sorgfältig kontrolliert wird.

Vino de Crianza

Wein der in  Eichenfässern gekeltert wurde.

Reserva

Prädikat für Weine, die mindestens 3 Jahre ausgebaut sind, davon 1 Jahr im Fass.

Grand Reserva

Prädikat für Weine, die mindestens 5 Jahre ausgebaut sind, davon 2 Jahre im Fass.


Frankreich 

Vin de Table (VdT)

Tafelwein, Bezeichnung für Tischwein, der nicht Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete ist.

Vin de Pays (VdP)

Landwein mit gehobener Qualität, der eine geografische Angabe trägt und bestimmten Produktionsbedingungen entsprechen muss.

Appellation Controlée (AC)

Die höchste Qualitätskategorie. Ein Prädikat für kontrollierte Herkunftsbezeichnung und festgelegte Bedingungen: genehmigte Traubenarten mit entsprechend definiertem  Reifegrad, bestimmtes Anbau- und Weingewinnungsverfahren.

Appellation d'Origine Controlée (AOC)

ein Qualitätswein aus kontrollierten Anbaugebieten, deren Produktion regelmäßig überprüft wird.

Superieur

gesetzlich geregelter Bestandteil mancher Anbaugebiete der kontrollierten Herkunftsbezeichnung z.B. Bordeaux Superieur.

Villages

Bestandteil verschiedener kontrollierter Herkunftsbezeichnungen, die Weine mehrerer Weinbaugemeinden umfassen, die Weine höherer Qualität erzeugen z.B. Beaujolais Villages.

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Geschmacksangaben

 

Trocken

Der Begriff "Trocken" darf nur angegeben werden, wenn der Wein einen Restzuckergehalt von höchstens 4 g/l (bei Wein für Diabetiker geeignet) oder höchstens 9 g/l aufweist, wobei der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt des Weines um nicht mehr als 2 g/l unter dem Restzuckergehalt liegen darf. Als Berechnungsformel für die Obergrenze der zulässigen Restsüße gilt: Säure +2 bis zur Höchstgrenze von 9 g/l.

Halbtrocken

Die Geschmacksangabe "Halbtrocken" darf nur für einen Wein verwendet werden, dessen Restzuckergehalt um nicht mehr als 10 g/l höher liegt als der in g/l Weinsäure ausgedrückte. Die Bezeichnung "Halbtrocken" darf nur gebraucht werden, wenn der Restzuckergehalt des Weines den für "Trocken" festgelegten Höchstwert übersteigt.

Lieblich

Die Geschmacksangabe "Lieblich" wird verwendet, wenn der Wein einen Restzuckergehalt aufweist, der über 18 g/l liegt und höchstens 45 g/l beträgt.

Süß

Die Geschmacksangabe "Süß" darf nur gebraucht werden, wenn der Restzuckergehalt des Weines über 45 g/l liegt.